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Mit Sicherheit geprüft

Sachverständigen
büro

Fatih Kefelioglu

Als Partner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH
unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten
zu erfüllen.

WIR

PRÜFEN

Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Fahrtreppen Behindertenaufzüge (Plattformlifte), Güteraufzüge ohne Personenbeförderung, Befahreinrichtungen in Windkraftanlagen

Für Hersteller:
  • Prüfungen nach prüfpflichtiger Änderung*
  • Einzelprüfungen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang VIII*
  • Endabnahme nach Aufzugsrichtlinie
    2014/33/, Anhang V*
  • Prüfung vor Inbetriebnahme für Anlagen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG*
Für Betreiber:
  • Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Hauptprüfungen (HP) 
gemäß § 16
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen*
  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme*
  • Zwischenprüfung (ZP)
 gemäß § 16
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Aufzugsanlagen*
  • Notbefreiungsanleitungen
-Erstellen von Anleitungen für die Befreiung von
    eingesperrten Personen aus
    Aufzugsanlagen
Prüfungen nach Wasserhaushaltsgesetz:
  • Schulung und Einweisung 
der beauftragten Person (früher Aufzugswärter) in die Befreiung von eingesperrten Personen aus
    Aufzugsanlagen
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / AwSV 
Prüfungen von Aufzugsanlagen, die dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    unterliegen

* Leistungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH

Sachverständiger

Fatih Kefelioglu

Von der GTÜ Anlagensicherheit GmbH als Sachverständiger zugelassen für:

– Konformitätsprüfungen an Aufzugsanlagen
– wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen

Elektrotechnik Studium an der Fh Bonn Rhein Sieg

Weiterbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)

Ausbildung zum Sachverständigen bei  der TÜV SÜD Industrie Service GmbH

11 Jahre als Sachverständiger für Aufzüge bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH tätig gewesen

Gesellschaft für technische Überwachung

Die GTÜ Anlagen-

sicherheit GmbH

verfügt im Bereich Aufzugsanlagen
 über folgende Notifizierung/Anerkennungen:

– Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
nach § 37 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG)

– Notifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle und
Prüflaboratorium – NB 2025)

– Konformitätsbewertungsverfahren zum
Inverkehrbringen von Aufzügen nach RL
2014/33/EU

Partner

Wir arbeiten eng mit anderen Ingenieuren und Sachverständigern zusammen und profitieren so von einem dichten Netzwerk und jede Menge Fachkenntnissen.

Ingenieurbüro
Nico Binder

Sachverständigenbüro
Didio

Ingenieurbüro
Torsten Paulus

Service nach Ihrem Bedarf

Flexible Prüftermine

Persönliche Betreuung